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26. Juni 2023

Werbung wirkt! Kleines Fazit

Vor einem Jahr, am 24. Juni 2022, dem Herz-Jesu-Fest wurde das Verbot für “Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft”, besser bekannt als § 219a, vom deutschen Bundestag aufgehoben. Seit damals kann also ganz legal Werbung für Abtreibungen gemacht werden.

Aktuelle Zahlen vom Statistischen Bundesamt belegen, dass sich im ersten Quartal 2023 6,8 % mehr Frauen für eine Abtreibung entschieden haben gegenüber dem Vorjahr. Das sind 1759 tote Babys mehr.

Quelle: Statistisches Bundesamt 26.06.2023